Standardisierte Vermögensverwaltung



Für kleinere Vermögen (i.d.R. unter 500.000 Euro) werden meistens sog. Standard-Lösungen angeboten. Hierbei handelt es sich vorwiegend um zwei bis fünf Basis-Strukturen, die häufig Einkommen, Wachstum, Chancen etc. genannt werden. Mit der Bezeichnung soll der Grundrichtung des Depotansatzes Ausdruck verliehen werden. Die Standardlösungen basieren wiederum üblicherweise auf sog. Musterdepots, welche dem jeweiligen Modellansatz zugeordnet sind. So ergibt sich eine weitgehende Gleichschaltung hinsichtlich Struktur, Gewichtung (falls keine abweichenden Gewichtungsgrößen vereinbart wurden) und Einzeltiteln. Fazit: Der zuständige Portfoliomanager kann mit überschaubarem Aufwand eine größere Anzahl von Mandantendepots betreuen.

Trotz Standardisierung ist darauf zu achten, dass neben den Mandantengesprächen, den Research-Auswertungen, der Titelauswahl, dem Timing, der Handelsabwicklung sowie den sonstigen betrieblichen Belangen die individuellen Depotentwicklungen zu überwachen sind. Denn trotz „gleichgeschalteter“ Depotstruktur verlaufen die Wertentwicklungen innerhalb der gleichen Basisstrategie nicht identisch. Hauptsächlich kommt hier zum tragen, wann ein Anleger sein Kapital zur Verfügung stellt bzw. wann und zu welchem aktuellen Preis in die für andere Mandanten - des gleichen Modellansatzes - bereits angeschafften Titel investiert werden kann, ob Kapital entzogen oder zugeschossen wird u.v.a.m.

Vor der Entscheidung für die geeignete Form der Vermögensverwaltung und „den richtigen“ Verwalter gilt es die individuellen Anforderungen zu konkretisieren bzgl.

1) der Auswahl des "Verwalters",
2) der Findung/ Formulierung der gewünschten Anlagephilosophie - basierend auf einer
2a) Exploration der persönlichen Situation,
2b) der Zielsetzungen und Risikoaspekte - und
2c) der Messung, Attribution und Vergütung des Anlageerfolgs.

Portfoliomanagement ist damit weit mehr als ein einfacher und einmaliger Akt der Asset Allocation, also der Auswahl und Kombination von Anlageformen zur Maximierung des Anlegernutzens. Vielmehr ist das Portfoliomanagement als ein komplexer, kontinuierlicher, systematischer Prozess zu verstehen, der alle mit der Kapitalanlageentscheidung verbundenen Teilaufgaben und Fragestellungen umfasst, für deren Bewältigung selbst bis heute keine festgefügten und einheitlichen theoretisch und empirisch fundierten Modelle verfügbar sind.

Dass heißt jedoch nicht, dass nun ohne jegliche bestmöglich fundierte und strukturierte Leistungskonzeption vorgegangen werden kann. Gerade da es keine absolute Gewähr für den Eintritt eines gewünschten Erfolges anhand wissenschaftlich gestützten und / oder aus praktischen Erfahrungsansätzen empirisch bestätigten Modellen gibt, ist nach dem aktuell bestmöglichen Ansatz zu streben.

Entsprechend dem typischen Ablauf eines Entscheidungsprozesses werden die Phasen der Planung, der Realisierung und der Kontrolle unterschieden:

  • In der Planungsphase sind alle für die vorzubereitende Anlageentscheidung wesentlichen Informationen aufzubereiten.

    • Dies betrifft die Finanz- und Vermögenssituation, Erfahrungen und Kenntnisse, die Risikobereitschaft des Anlegers aber auch die Risikotragfähigkeit der Anlagekonzeption hinsichtlich der Ziele und Beschränkungen, die Gegenstand der Anlegeranalyse sind (s. a. WpHG § 31 ).
    • Zum andern sind über die Finanzanalyse die in Frage kommenden Assetklassen und einzelnen Wertpapiere bezüglich der Ziele des Anlegers zu bewerten, also insbesondere die erwarteten Renditen und Risiken abzuschätzen. Vorgehensweise und Ergebnis hängen dabei stark von dem zugrunde gelegten Modell der Renditegenerierung und der Güte des verwendeten Prognosemodells ab.
    • Die Vermögensverwaltungsanalyse dient dazu, die generelle Eignung der ins Auge gefassten Vermögensverwalter zu prüfen und deren zusätzliche Präferenzen und Beschränkungen zu berücksichtigen. Aufgrund vielfach anzutreffender mangelnder Kompetenz des privaten Anlegers erfährt dieser eigentlich sehr wichtige Aspekt in der Regel nur eine eher mangelhafte Zuwendung/ Umsetzung.
  • Ausgehend von den Resultaten der Planungsphase, die den weiteren Prozess wesentlich determinieren, wird in der Realisierungsphase die adäquate Anlagepolitik formuliert und dann in konkrete Anlageentscheidungen umgesetzt. Dieser Phase der Asset Allocation kommt im Prozess des Portfoliomanagement - basierend auf den Erkenntnissen/Vorgaben der Planungsphase - zentrale Bedeutung zu.
  • In der Kontrollphase geht es darum, den erzielten Anlageerfolg zu messen, mit der angestrebten Zielerfüllung zu vergleichen und Abweichungen auf ihre Ursachen zu untersuchen. Die Resultate dieser Performancemessung und -attribution können Anpassungen in allen Teilschritten des Portfoliomanagementprozesses, also bei den Zielvorgaben, den Methoden der Finanzanalyse, der Portfoliorealisierung bis hin zur Erkenntnis auf Seiten des Anlegers, sich einen anderen Vermögensverwalter auswählen zu müssen, auslösen.

Achtung: Vermögensverwaltungsleistungen werden ständig von Anlegerseite (auch institutionellen) hinsichtlich ihrer Komplexität und den damit verbundenen Risiken unterschätzt. Wer hier im Rahmen einer anstehenden Entscheidung an kompetenter Unterstützung durch einen entsprechend versierten Experten spart, tut dies an der falschen Stelle.